Spiel- und Geschäftsbedingungen des Tennisclubs TC Rot-Weiß Salzkotten e.V.
(Stand August 2016)


1. Die Tennishalle des TC Rot-Weiß Salzkotten e.V. ist ganzjährig geöffnet. Buchungen werden nur auf volle Stunden angenommen. Verbindlich ist die Anzeige der Hallenuhren. Die Spielzeit endet mit der vollen Stunde. Der Platz ist auch dann zu räumen, wenn kein Nachfolgespieler den Platz belegt. Besteht jedoch der Wunsch, den Platz weiter zu belegen, so ist eine Einzelplatzbuchung zwingend vor der Platzbelegung auszufüllen (siehe Vordrucke im Eingangsbereich). Der Spieler, der als Letzter die Halle verlässt, ist verpflichtet, die Eingangstür zu verschließen.

2. Folgende Buchungsmöglichkeiten sind verfügbar:
a) Winter-Abonnement = 30 Wochen
b) Sommer-Abonnement = 22 Wochen
c) Einzelstunden
d) Turniere = 3 Plätze / 3 Std.


3. Bei telefonischer Buchung von Abonnements vor Beginn der Saison ist eine umgehende schriftliche Bestätigung durch den Mieter erforderlich. Bei Nichteingang dieser schriftlichen Bestätigung nach Ablauf von 7 Tagen, bleibt die Voranmeldung unberücksichtigt und der Platz wird anderweitig vergeben. Die Abonnement-Bestätigungen werden vom Vermieter 4 Wochen vor Beginn der Hallensaison verschickt. Fristen zur Abonnement-Annahme und der Abbuchung des Mietpreises sind dieser Bestätigung zu entnehmen. Vorgebuchte Einzelstunden sind rechtsverbindlich und werden abgebucht.


4. Der gemietet Platz steht nur dem Abonnement-Inhaber und seinen von ihm bestimmten Mitspielern zur Verfügung. Ein eigenmächtiger Wechsel auf andere, nicht vorgebuchte Plätze ist untersagt. Sollten unbenutzte Plätze widerrechtlich bespielt werden, so ist vom Nutzer der doppelte Einzelstundenpreis, unabhängig von der Nutzungsdauer zu entrichten. Der Vermieter behält sich vor, aus besonderen Gründen, die zugeteilte Platznummer während der Saison zu ändern, bzw. zugeteilte Plätze gegen Gutschrift der anteiligen Platzmiete für Turniere usw. in Anspruch zu nehmen. Weitere Ansprüche des Mieters sind ausgeschlossen. Für die vom Mieter zu vertretenden ausgefallenen Stunden wird keine Rückvergütung gewährt. Eine Verlegung der gebuchten Stunden auf andere Zeiten ist ausdrücklich ausgeschlossen. Einzelstunden müssen nach
Buchungsanweisung lt. Aushang gebucht werden.


5. Für die Dauer des Abonnements erhält der Mieter auf Wunsch einen Hallenschlüssel gegen einen Pfandbetrag von 20,00 Euro. Der Schlüssel bleibt Eigentum des TC Rot-Weiß Salzkotten und ist nach Beendigung des Mietverhältnisses zurückzugeben. Der Schlüssel ist nicht an Dritte übertragbar.


6. Preise, Zahlungsbedingungen und Spielzeiten sind der jeweils gültigen Preisliste zu entnehmen. Die Preisliste ist Bestandteil unserer Geschäftsbedingungen.


7. In der Halle dürfen stets nur saubere Hallenschuhe mit profilloser, glatter Laufsohle benutzt werden. Diese Schuhe sind grundsätzlich erst in den Umkleideräumen anzuziehen. Das Bespielen des Teppichbodens mit profilierten Laufsohlen wird umgehend mit einem Hallenverbot geahndet. Ein Anspruch auf Rückerstattung des Abonnements-Preises durch den Mieter ist ausgeschlossen. Die Benutzung der angegliederten Nebenräume ist mit dem Abonnement-Preis abgegolten und für den Mieter frei. Die Küche ist nach der Nutzung sauber zu hinterlassen. Das genutzte Geschirr ist gereinigt in die Schränke zurückzustellen. Bei Nichtbeachtung wird die Reinigung durch das Putzpersonal vorgenommen; die Kosten werden dem Mieter angelastet.


8. Der Verzehr von Speisen und Getränken sowie das Rauchen in der Halle und den Umkleideräumen ist grundsätzlich untersagt. Mineralwasser in fest verschließbaren PET-Flaschen sind von dieser Regelung ausgenommen. Wertgegenstände sollten nicht unbeaufsichtigt in den Räumen deponiert werden. Bei Verlust besteht keine Haftung durch den Vermieter.


9. Die Benutzer der angebotenen Einrichtungen sind für die durch sie verursachten Schäden - bei Minderjährigen haftet der gesetzliche Vertreter - verantwortlich. Die Bevollmächtigten des Vermieters üben die Rechte des Hausherrn aus. Eine Haftung des Vermieters gegenüber Mietern, Mitspielern und Besuchern der Tennishalle bei Unfällen, Verlusten, Personen-, Sach- und Vermögensschäden jeglicher Art, innerhalb und außerhalb der Anlagen, der Zufahrten und Parkplätze ist ausgeschlossen. Der Mieter verpflichtet sich, nur Mitspieler und Besucher mitzubringen, die diese Spiel- und Geschäftsordnung verbindlich anerkennen.


10. Aus Gründen der Sicherheit und aus Rücksicht auf übrige Spieler sind die Spiel- und Geschäftsbedingungen sowie die aktuellen Aushänge sorgfältig zu beachten. Die Verletzung der vorgenannten Bedingungen hat den Ausschluss von der Platzbenutzung, ohne Befreiung von der Verpflichtung zur Zahlung der vollen Abonnements- bzw. Einzelstundenmiete, zur Folge und führt zum Hausverbot. Anspruch auf Rückerstattung bezahlter Miete für noch nicht abgespielter Stunden besteht nicht.


11. Änderungen und Ergänzungen der Spiel- und Geschäftsbedingungen bleiben vorbehalten. Diese werden durch Aushang bekanntgegeben und damit gleichzeitig rechtsverbindlich.


12. Als Gerichtsstand ist Paderborn vereinbart.


33154 Salzkotten, im August 2016